Laubbaum mit Herbstlaub

Die Neufassung der Baumschutzsatzung stand auf der Tagesordnung des Umwelt-, Flur- und Wegeausschusses am 13. Mai 2026. Eine inhaltliche Beratung fand in dieser Sitzung jedoch noch nicht statt. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig auf die nächste Sitzung am 29. Juni 2026 um 18:00 Uhr vertagt.

Bei der Baumschutzsatzung geht es darum, gemeindliche Regeln zum Schutz von Bäumen festzulegen oder bestehende Regelungen zu überarbeiten. Eine solche Satzung bestimmt, welche Bäume unter Schutz stehen, wann Fällungen oder starke Rückschnitte genehmigungspflichtig sind und ob im Einzelfall Ersatzpflanzungen erforderlich werden.

Das Thema betrifft sowohl private als auch öffentliche Flächen, sofern die Satzung entsprechende Regelungen vorsieht. Baumschutz hat Bedeutung für das Ortsbild, das Kleinklima, den Arten- und Lebensraumschutz sowie für den Umgang mit Grünflächen im Gemeindegebiet.