Die Gemeinden Breklum und Struckum planen, ein gemeinsames Feuerwehrgerätehaus an der Grenze ihrer Zuständigkeitsbereiche zu errichten. Der dafür nötige Erbbaurechtsvertrag wurde bereits notariell beurkundet. Beide Gemeinden haben aufgrund gestiegener Anforderungen einen erhöhten Bedarf an geeigneten Räumlichkeiten für ihre Freiwilligen Feuerwehren. Mit dem Neubau sollen Synergieeffekte genutzt und die Zusammenarbeit der beiden Wehren weiter gestärkt werden. Die Kostenaufteilung erfolgt nach einem bewährten Verteilerschlüssel, der die Gemeindegrößen und die Anzahl der Feuerwehrmitglieder berücksichtigt.