Der Finanzausschuss der Gemeinde Breklum hat in seiner Sitzung am 21. November 2024 über die neuen Grundsteuerhebesätze im Zuge der Grundsteuerreform beraten. Ab dem 1. Januar 2025 sollen die Hebesätze für die Grundsteuer A und B auf jeweils 655 % angehoben werden. Ziel der Anpassung ist es, das Steueraufkommen der Gemeinde aufkommensneutral zu gestalten. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das das bisherige Bewertungsverfahren für verfassungswidrig erklärte. Durch die Reform ändert sich die Bewertung der Grundstücke, wodurch individuelle Steuerbeträge ansteigen oder sinken können. Zusätzlich wurde entschieden, die Gewerbesteuer unverändert bei 400 % zu belassen. Außerdem wird die mögliche Einführung einer Grundsteuer C für unbebaute, baureife Grundstücke weiterhin geprüft.