Die Gemeinde Breklum hat eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 für das Gewerbegebiet an der Drelsdorfer Straße beschlossen. Anlass ist der geplante Umbau eines Dachgeschosses durch den Betrieb Böge, der an der Drelsdorfer Straße 4a/4b eine Betriebsleiterwohnung einrichten möchte. Um die erforderliche Erschließung – einen Aufzug und eine Treppe – realisieren zu können, ist es notwendig, die Baugrenze in diesem Bereich zu verschieben. Da der Aufzug und die Treppe außerhalb der aktuellen Baugrenze liegen, hat der Kreis eine Genehmigung für die Überschreitung verweigert.
Mit Zustimmung der Bauherrin hat die Planerin Frau Oetzmann einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans gestellt. Die Kosten für das Verfahren übernimmt der Bauherr vollständig. Das Verfahren wird nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Der Entwurf und die Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht. Zusätzlich erfolgt die Bereitstellung über öffentlich zugängliche Lesegeräte sowie den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein.
Mit dieser Änderung schafft die Gemeinde Breklum die Voraussetzungen, um den geplanten Umbau zu ermöglichen und gleichzeitig die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Die Anpassung ist ein weiterer Schritt zur Unterstützung von lokalen Betrieben und zur nachhaltigen Entwicklung des Gewerbegebiets.