Euro-Banknoten und -münzen

Die Gemeindevertretung Breklum hat am 12. Dezember 2024 die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 verabschiedet und damit die finanzielle Grundlage für die kommenden zwölf Monate festgelegt. Diese Satzung regelt sowohl die Einnahmen und Ausgaben als auch die Investitionsvorhaben der Gemeinde.

Der Haushaltsplan sieht Erträge in Höhe von 6.510.500 Euro und Aufwendungen in Höhe von 6.859.900 Euro vor. Daraus ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 349.400 Euro. Dieser wird durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gemäß § 26 der Gemeindehaushaltsverordnung ausgeglichen. Nach dieser Maßnahme schließt das Jahresergebnis ausgeglichen ab.

Im Finanzplan werden die Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf 6.358.900 Euro und die Auszahlungen auf 6.489.500 Euro festgesetzt. Für Investitionen und Finanzierungstätigkeiten sind Einzahlungen von 2.876.500 Euro und Auszahlungen von 3.667.700 Euro vorgesehen. Damit sind wesentliche Investitionen in die Infrastruktur und die Entwicklung der Gemeinde eingeplant.

Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist ein Kreditrahmen von 2.170.000 Euro festgelegt. Verpflichtungsermächtigungen und Kassenkredite sind für das Jahr 2025 nicht vorgesehen. Die Stellenzahl der Gemeinde wird mit 25,067 Vollzeitstellen beziffert.

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgelegt:

  • Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe): 655 %
  • Grundsteuer B (sonstige Grundstücke): 655 %
  • Gewerbesteuer: 400 %

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die ohne vorherige Zustimmung der Gemeindevertretung vom Bürgermeister genehmigt werden können, liegt bei 1.000 Euro. Dies gibt der Verwaltung Handlungsspielraum für kleinere unvorhergesehene Ausgaben.

Die Haushaltssatzung 2025 spiegelt die finanzielle Verantwortung und die strategische Ausrichtung der Gemeinde wider. Mit einem ausgewogenen Mix aus Investitionen, Rücklagenmanagement und soliden Steuerhebesätzen sorgt die Gemeinde für eine nachhaltige Entwicklung und den Erhalt der kommunalen Infrastruktur. Die Gemeindevertretung bedankt sich bei allen Beteiligten für die sorgfältige Vorbereitung und Beratung des Haushaltsplans.

Die Haushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft und bildet die Grundlage für die Umsetzung der kommunalen Ziele im neuen Jahr.