Die Gemeinde Breklum hat auf Grundlage des geänderten Erlasses des Innenministeriums vom 08. Mai 2024 rückwirkend zum 01. Januar 2024 eine neue Regelung zur Entschädigung der Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr beschlossen.
Die Richtlinie des Innenministeriums sieht eine gestaffelte Entschädigung für Gerätewarte vor, die sich nach den betreuten Fahrzeugtypen richtet. Fahrzeuge, die nicht explizit in der Staffelung aufgeführt sind, werden gemäß ihrem Ausrüstungsumfang und zulässigen Gesamtgewicht eingestuft. Ziel dieser Anpassung ist es, die wichtige Arbeit der ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte angemessen zu honorieren.
Bislang zahlte die Gemeinde Breklum Entschädigungen nach den Höchstsätzen der vorherigen Richtlinie. Mit dem Beschluss der Gemeindevertretung wurden nun die neuen, angepassten Beträge festgelegt.
Die Gemeindevertretung stimmte einstimmig zu, die Entschädigung rückwirkend auf die aktuellen Höchstsätze anzupassen.
Die Anpassung der Entschädigungssätze ist ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung für die ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte, die mit großem Einsatz für die Sicherheit in Breklum sorgen. Die neue Regelung stellt sicher, dass die Entschädigungen den aktuellen Anforderungen und Vorgaben entsprechen.
Die Gemeinde Breklum dankt allen Feuerwehrmitgliedern herzlich für ihren unermüdlichen Einsatz und ihr Engagement für die Gemeinschaft.