Ortsschild mit Aufschrift "Grundsteuer-Reform"

Die Grundsteuer in Deutschland wird ab dem 1. Januar 2025 auf Basis eines neuen Rechtsrahmens erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Regelung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, da sie gleichartige Grundstücke ungleich behandelte und damit gegen das Grundgesetz verstieß. Nach einer umfassenden Neuregelung durch das Grundsteuer-Reformgesetz von 2019 wurde der gesamte Grundbesitz auf den Stichtag 1. Januar 2022 neu bewertet. Schleswig-Holstein wendet dabei das sogenannte Bundesmodell der Bewertung an.

Die Grundsteuer wird in drei Schritten berechnet: Der Grundsteuerwert eines Grundstücks wird basierend auf Faktoren wie Bodenrichtwert, Nettokaltmiete, Grundstücksfläche und Gebäudealter ermittelt. Dieser Wert wird mit einer gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert, die je nach Grundstücksart variiert. Der resultierende Grundsteuermessbetrag wird schließlich mit dem Hebesatz multipliziert, der von der jeweiligen Gemeinde festgelegt wird.

In Breklum hat die Gemeindevertretung beschlossen, die Hebesätze ab 2025 wie folgt festzulegen:

  • Grundsteuer A: 655 % (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe)
  • Grundsteuer B: 655 % (für alle anderen Grundstücke)
  • Gewerbesteuer: 400 %

Diese Anpassungen sollen sicherstellen, dass das Gesamtaufkommen der Gemeinde aufkommensneutral bleibt, wie es das Land Schleswig-Holstein vorgegeben hat.

Die Reform ist insgesamt aufkommensneutral gestaltet, sodass die Gemeinde insgesamt nicht mehr oder weniger Grundsteuer einnimmt. Dennoch können sich die individuellen Steuerbeträge verändern: Einige Eigentümer werden mehr zahlen, andere weniger. Dies ist eine unvermeidbare Folge der Neuregelung und der damit verbundenen aktualisierten Bewertungsgrundlagen.

Das Land Schleswig-Holstein hat ein Transparenzregister eingerichtet, das die aufkommensneutralen Hebesätze für jede Kommune ausweist. Hier können Eigentümer die neuen Berechnungen einsehen. Das Register ist über die Website des Landes verfügbar.

Grundstückseigentümer können gegen die Feststellungsbescheide der Finanzämter Rechtsmittel einlegen, müssen jedoch die Grundsteuer vorerst zahlen. Die Gemeinde ist an die Bescheide des Finanzamtes gebunden und hat keine Möglichkeit, individuelle Abweichungen zu berücksichtigen.

Die Gemeinde Breklum bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und steht für Rückfragen zur Verfügung. Weitere Informationen zur Grundsteuerreform und den neuen Hebesätzen sind im Transparenzregister sowie über die Website des Landes Schleswig-Holstein einsehbar.