Foto: Timo Klostermeier

Der Windpark Breklum nutzt die Möglichkeit nach §6 EEG, Gemeinden finanziell zu unterstützen, deren Gebiet teilweise innerhalb eines 2,5-km-Radius um eine Windenergieanlage liegt. Ab dem 1. Januar 2024 werden 0,2 Cent pro erzeugter kWh an diese Gemeinden abgegeben, eine Summe, die vom Netzbetreiber erstattet wird. Diese Maßnahme führt zu einer Umverteilung zugunsten der Gemeinden, die die Last der Energiewende tragen. Für Breklum bedeutet dies geschätzt gut 10.000 Euro jährlich zusätzlich im Haushalt. Diese Mittel kommen ausschließlich der Gemeinde zugute und fließen nicht in die Amts- oder Kreisumlage ein. Andere umliegende Windparks bereiten diesen Schritt ebenfalls vor.