Foto: Marco Verch, CC-BY 2.0

Am 23. November 2024 wurde in einem Legehennenbetrieb in den Reußenkögen ein Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. Rund 10.000 Tiere mussten tierschutzkonform gekeult werden. Die Ursache des Eintrags des hochpathogenen Virus H5N1 wird noch untersucht. Als Reaktion darauf hat der Kreis Nordfriesland Restriktionszonen eingerichtet: eine Schutzzone (3 km Radius) und eine Überwachungszone (10 km Radius), die auch Gemeinden wie Breklum, Bredstedt und Sönnebüll umfassen.

Geflügelhalter sind verpflichtet, ihre Bestände unverzüglich aufzustallen und strenge Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um den Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden. Die Versorgung der Tiere mit Futter und Wasser muss vor Wildvögeln geschützt erfolgen. Der Transport von Vögeln und Eiern in und aus den Restriktionszonen ist verboten. Halter, die ihre Tierhaltung noch nicht beim Veterinäramt gemeldet haben, sind aufgefordert, dies umgehend nachzuholen.

Betroffene Tierhalter finden weitere Informationen, einschließlich einer interaktiven Karte und Details zur Allgemeinverfügung, auf der Website des Kreises Nordfriesland. Das Veterinäramt steht für Rückfragen und Meldungen unter Tel. 04841/67827 zur Verfügung.