Nach dem Geflügelpest-Ausbruch am 23. November 2024 in Reußenköge konnten die Schutz- und Überwachungszonen am 26. Dezember 2024 wieder aufgehoben werden. Alle vorgeschriebenen Untersuchungen in den betroffenen Zonen zeigten keine Hinweise auf weitere Infektionen.
Somit entfällt die allgemeine Stallpflicht in den zuvor angeordneten Zonen. Auch andere Maßnahmen wie das Verbot der Verbringung von Geflügel, Eiern oder Federwild sind nicht mehr gültig.
Das Risiko eines Eintrags von Geflügelpest bleibt dennoch hoch, besonders während des Winterhalbjahres. Das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland führt deshalb weiterhin ein Monitoring der Wildvogelpopulation durch, um mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen. Geflügelhalter werden gebeten, freiwillige Schutzmaßnahmen wie das Übernetzen von Ausläufen und die Fütterung ausschließlich im Stall zu beachten.
Zudem gilt eine Allgemeinverfügung des Landes Schleswig-Holstein zu vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen. Das Veterinäramt in Husum steht für Rückfragen montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags bis 12 Uhr telefonisch unter (04841) 67-827 zur Verfügung.