Die Gemeindevertretung Breklum hat sich in ihrer Sitzung am 16. April 2026 erneut mit dem Förderantrag für das Freibad beschäftigt. Hintergrund sind ergänzende Beschlüsse, die im Zusammenhang mit dem bereits eingereichten Antrag auf Fördermittel erforderlich geworden sind.
Die Gemeinde hatte den Antrag im Rahmen der Ortskernentwicklung fristgerecht beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung in Flensburg eingereicht. Beantragt wurde eine Fördersumme in Höhe von 600.000 Euro.
Für die weitere Bearbeitung des Förderantrags waren zwei zusätzliche Beschlüsse der Gemeindevertretung notwendig. Zum einen musste die Gemeinde bestätigen, dass sie die Folgekosten des Projekts während der vorgeschriebenen Zweckbindungsfrist von zwölf Jahren tragen wird. Grundlage dafür ist eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
Zum anderen war ein Beschluss erforderlich, dass es sich bei dem Freibadprojekt um das prioritäre Förderprojekt der Gemeinde handelt. Mit dieser Festlegung verbindet sich die Vorgabe, dass bis zum Ende der laufenden Förderperiode im Jahr 2029 kein weiteres Projekt dieser Förderkulisse beantragt werden kann.
Da die Beschlüsse zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vorlagen, hatte die Verwaltung zunächst entsprechende Erklärungen vorbereitet und durch den Bürgermeister unterzeichnen lassen. Die formale Beschlussfassung wurde nun nachgeholt.
Die Gemeindevertretung stimmte beiden Punkten mehrheitlich zu. Damit liegen die notwendigen politischen Beschlüsse für das laufende Förderverfahren vollständig vor.
Das Freibadprojekt bleibt damit Bestandteil der weiteren Ortskernentwicklung der Gemeinde Breklum.