Symbolfoto Feuerwehr

Die Gemeindevertretung Breklum hat beschlossen, die Aufwandsentschädigung sowie die Reinigungspauschale für die Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Breklum anzupassen. Anlass ist eine Änderung der landesweiten Entschädigungsverordnung für freiwillige Feuerwehren.

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat Ende 2024 die entsprechenden Höchstsätze erhöht. Die Änderung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2024. Für Gemeinden mit bis zu 2.500 Einwohnern steigt die monatliche Aufwandsentschädigung für Wehrführer von 169 Euro auf 186 Euro. Für stellvertretende Wehrführer erhöht sich der Betrag von 126,75 Euro auf 139,50 Euro. Auch die Reinigungspauschalen wurden entsprechend angepasst.

Die Gemeinde Breklum hatte in ihrer bisherigen Entschädigungssatzung konkrete Beträge festgelegt, die den bisherigen Höchstsätzen entsprachen. Da diese Beträge nun angehoben wurden, ist eine Anpassung der kommunalen Satzung erforderlich.

Die Gemeindevertretung hat deshalb beschlossen, künftig grundsätzlich den jeweils gültigen Höchstsatz der Landesverordnung zu zahlen. Damit wird sichergestellt, dass zukünftige Anpassungen automatisch übernommen werden können, ohne dass jedes Mal eine erneute Satzungsänderung notwendig ist.

Die Entschädigungssatzung der Gemeinde wird entsprechend angepasst. Die neue Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2024.