Blindenhund
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Die Gemeinde Breklum hat die Hundesteuersatzung überarbeitet. Zukünftig wird auf die jährliche Vorlage des Nachweises für die absolvierte Begleithundeprüfung verzichtet. Zudem werden Therapie- und Assistenzhunde neu in die Steuerbefreiungsregelungen aufgenommen. Diese Änderungen treten am 1. Juli 2024 in Kraft und sollen die Verwaltung vereinfachen sowie besondere Hundehalter entlasten. Die Gemeindevertretung stimmte diesen Anpassungen einstimmig zu.

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