Geltungsbereich des B-Plans 8

Die Gemeindevertretung Breklum hat in ihrer Sitzung am 12. Juni 2025 die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 (Gebiet Drelsdorfer Straße 4b) als Satzung beschlossen. Das Verfahren wurde gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt. Während der öffentlichen Auslegung gingen keine Stellungnahmen von Bürgern oder Trägern öffentlicher Belange ein.

Das Planungsbüro Jappsen, Todt und Bahnsen hat die eingegangenen Hinweise geprüft und wird die Stellungnehmenden schriftlich über das Ergebnis informieren. Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgt ortsüblich, inklusive Hinweisen zur Einsichtnahme und Onlineverfügbarkeit über das Amt Mittleres Nordfriesland sowie den Digitalen Atlas Nord.

Ziel der Änderung ist es, die Innenentwicklung des Gemeindegebiets voranzubringen. Der Geltungsbereich liegt nördlich des Eikammsweg und südlich der L28. Die Gemeinde sieht in dieser Maßnahme einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung des Wohnstandorts Breklum.